Allgemeine
Geschäftsbedingungen und Datenschutz nach
§ 13 Abs. 1 TMG
für Nutzung unserer Web-Sites
und für den Hotelaufnahmevertrag des
Hotel Landhaus Nassau & Hotels Deutsches Haus
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Vorbemerkung
Eine vom Gast oder beauftragten Veranstalter veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden Vertragspartnern ein Vertragsverhältnis, den so genannten Hotelaufnahmevertrag.
I. Geltungsbereich
1. Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vorher vereinbart wurde.
4. Für die Reservierung von Veranstaltungsräumen und dazugehörigen Leistungen
des Hotels gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen.
II. Vertragsabschluss, -Partner, - Haftung; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch
die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es
frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten
vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung des
Hotels ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate,
soweit nicht das Hotel wegen Vorsatz haftet oder zwingende unabdingbare
gesetzliche
Verjährungsvorschriften bestehen.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des
Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und
positiver Vertragsverletzung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist
verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise
des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung
4
Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 5%, anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels
oder
der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem
zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in
Höhe von 5% über dem
jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
Gegen
Nachweis kann das Hotel einen höheren Schaden geltend machen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren
Schadens
vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine
angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
7. Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit unstreitigen oder mit
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Den Kunden wird das
Recht eingeräumt, den Vertrag unter Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zu
kündigen. Erfolgt die Stornierung bis 42 Tage vor
Anreise, werden keine Stornokosten erhoben. Erfolgt die
Kündigung 30 bis 21 Tage vor der Anreise, werden 30% des vereinbarten Preises,
bei einer Stornierung
20 bis 14 Tage vor Anreise 60% des vereinbarten Preises und
bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Anreise 80 % und bei Nichtanreise oder
vorzeitiger Abreise 100% des vereinbarten Preises unter Abzug des
Frühstücksaufwendungen fällig. Stornierungen bedürfen
grundsätzlich der Schriftform.
2. Sofern Zimmer in Zusammenhang mit einer Veranstaltung oder einem Feiertag (z.B. Ostern,
Himmelfahrt, Pfingsten, Weinfesttermine in der Region,
Weihnachten,
Silvester etc.) gebucht werden, beträgt die pauschalierte Rücktrittsentschädigung des Hotels bei einem Rücktritt bis 42
Tage vor Anreise 50% des vereinbarten
Reservierungspreises, bei einer Stornierung
weniger als 31 Tage vor Anreise beträgt die Rücktrittsentschädigung 80% des
vertraglich vereinbarten
Reservierungspreises.
3.
Gruppenbuchungen: Bei Gruppenbuchungen >15 Personen gelten individuell
vereinbarte Stornofristen, welche abhängig sind von
der Vorsaison, Zwischen,-
oder der Hauptsaison und den touristischen Höhepunkten
sowie terminlichen Höhepunkten der Region.
Diese werden jeweils bei Angebotsannahme im
Reservierungsvertrag zugesandt. Bei Gruppenbuchungen
wird immer eine Anzahlung fällig.
4.Gruppenbuchung ab 15 Personen: Wird eine Gruppenbuchung komplett storniert,
erhöhen sich die unter 1. genannten % Sätze um jeweils 10 %. Bei
Stornierungen von bis zu insgesamt 5 Zimmern aus dem ursprünglichen
Gruppenkontingent wird wie unter 1. verfahren. Umfasst die Reservierung mehr als
200
Logisnächte, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils
30 Tage.
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V. Rücktritt des Hotels
1. Sollte einem Kunden nach
entsprechender Buchungsanfrage ein zeitlich befristetes Rücktrittsrecht
(Vormerkung eines Zimmers etc.) eingeräumt sein, ist das
Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Zimmer vorliegen.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist
das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis zu
setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen
Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Hotelzimmer- und
Ferienwohnungsbezug nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich.
3. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 18.00 Uhr in Anspruch zu
nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet
werden., es sei denn, der Gast hat dem Hotel zuvor späteres
Eintreffen schriftlich mitgeteilt.
4. Die Anreisezeit ist bis 20.00 Uhr durch den Gast zu realisieren.
5.Spätere Anreisezeiten bis 22.00 Uhr ermöglichen wir gern über die Rezeption
bzw. Nachtglocke am Hoteleingang. Die Rezeption ist persönlich bzw. über die
Nachtglocke bis 22.00 Uhr im Hotel besetzt.
6. Anreisezeiten nach 22.00 Uhr sind leider nicht möglich.
7. Die Rückgabe der Ferienwohnung muss am Abreisetag bis 11.00 Uhr und die
Rückgabe der Hotelzimmer bis 11.00 Uhr erfolgen. Wird die jeweilige Rückgabezeit
überschritten, stellt das Haus den Kunden für die erste und
zweite Stunde jeweils 50,00€ in Rechnung. Ab angefangener dritter Stunde
berechnet das Hotel den
2- fachen Logispreis (Listenpreis).
8. Bei Anmeldung von mehreren Personen von Gruppen-, Reise-, Seminar- und
Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel bis 10 Tage vor Ankunft bzw. vor
Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten
mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu
kennzeichnen.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht
leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel,
Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des
Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für die eingebrachten Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel haftet jedoch nur bis zu einem Betrag, der
dem
Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag
entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600,00€ und höchstens bis zu
dem Betrag von
3.500,00€; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an
die Stelle von 3.500,00€ der Betrag von 800,00€
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in der
Hotelgaragen, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, begründet dies
keine
vertraglichen Verpflichtungen des Hotels. Darüber
hinaus gilt auf dem gesamten Hotelgelände die StVO.
VIII. Sonstiges
1. Tiere dürfen nur
nach
vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages
mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen wie
Restaurants, dürfen Tiere mitgenommen werden.
2. Bei Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der
Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder
Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten -
ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner
die
Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des
Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle
einer unwirksamen Klausel tritt automatisch eine, die den wirtschaftlichen
Interessen der
Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Regelungslücke. Im
übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Meißen – Niederau 2011 zu den Hotels